Maschinenrichtlinie – Muss die Risikobeurteilung als Teil der Technischen Unterlagen übersetzt werden?
Die Maschinenrichtlinie fordert im Anhang 7, dass die Technischen Unterlagen einer Maschine in mindestens einer oder mehreren Amtssprachen der EU vorliegen muss. Die Risikobeurteilung ist ein Teil dieser Technischen Unterlagen. Liegt also die Risikobeurteilung in der deutschen Fassung vor, ist…