Normale Haushaltsgeräte fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie. Im Artikel 1 unter dem Anwendungsbereichs der Maschinenrichtlinie sind diese unter Punkt 2 k) als Ausnahmen aufgelistet. Diese und andere Produktgruppen (u.a. Audio- und Videogeräte, Büromaschinen und Elektromotoren) sind dem Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie zuzuordnen.
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