Normale Haushaltsgeräte fallen nicht unter die Maschinenrichtlinie. Im Artikel 1 unter dem Anwendungsbereichs der Maschinenrichtlinie sind diese unter Punkt 2 k) als Ausnahmen aufgelistet. Diese und andere Produktgruppen (u.a. Audio- und Videogeräte, Büromaschinen und Elektromotoren) sind dem Anwendungsbereich der Niederspannungsrichtlinie zuzuordnen.
![](https://gft-akademie.de/wp-content/themes/Total/assets//images/placeholder.png)