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CE-Kennzeichnung - Dienstleistung für den Maschinenbau und Anlagenbau

Wer eine CE-Kennzeichnung anbringt erklärt hiermit, dass das Produkt allen geltenden europäischen Vorschriften aus Richtlinien und Normen entspricht. Es ist das Resultat von einem gültigen Konformitätsbewertungsverfahren. Grundsätzlich bürgt der Hersteller mit dieser Kennzeichnung für die Sicherheit seiner Produkte. Die CE-Kennzeichnung ist somit kein unverbindliches Qualitätssiegel – anders als beispielsweise das GS-Siegel.

Die Überprüfung der CE-Kennzeichnung übernehmen benannte Stellen. Die Strafen und der daraus resultierende Schaden für eine unrechtmäßige Anbringung des CE-Kennzeichens sind enorm.

Sie wollen dieses Risiko minimieren? Wir unterstützen Sie gerne als Dienstleister für die CE-Kennzeichnung. Haben Sie zudem Fragen zur CE-Kennzeichnung selbst oder zur Durchführung der Konformitätsbewertungsverfahren? Informieren Sie sich gerne schon vorab auf unseren Seiten zu:

Ansonsten helfen wir Ihnen auch gerne persönlich weiter:

info@gft-akademie.de +49-7836-9567-123

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Was ist die CE-Kennzeichnung?

Das Zeichen CE steht für „Communautés Européennes“, also die französische Bezeichnung für die Europäische Gemeinschaft. Darum bedeutet die Anbringung der Kennzeichnung eine Übereinstimmung des Produktes mit europäischen Richtlinien in Bezug auf dessen Sicherheit.

Die CE-Kennzeichnung ist aus dem Jahre 1993 und führte die EU mit der damaligen Richtlinie 93/68/EWG ein. Damals noch als „EG-Zeichen“ geläufig, kennen sie Maschinen- und Anlagenhersteller heute vor allem unter der einheitliche Bezeichnung als CE-Kennzeichnung.

Das CE-Kennzeichen an einer Maschine oder Anlage weist nach, dass das Produkt oder die Maschine die grundlegenden Anforderungen der EU zur Gewährleistung von Gesundheitsschutz, Sicherheit und Umweltschutz einhält.

Wann ist die CE-Kennzeichnung erforderlich?

Die CE-Kennzeichnung für ein Produkt ist dann erforderlich, wenn das Produkt den entsprechenden EU-Richtlinie unterliegt. Einen Auszug der wichtigsten EU-Richtlinien, die diese CE-Kennzeichnungspflicht vorgeben, sind:

  • Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
  • Produktsicherheitsrichtlinie (2001/95/EG)
  • EMV-Richtlinie (2014/30/EU)
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU)
  • ATEX-Richtlinie (2014/34/EU)
  • Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU)
  • Spielzeugrichtlinie (2009/48/EG)
  • Medizinprodukterichtlinie (93/42/EWG)

Mit dem CE-Kennzeichen belegt der Hersteller eines Produkts, dass er alle Anforderungen aus Gesetzen, Normen und Richtlinie kennt und dass das Produkt diese erfüllt. Kommt der Hersteller der CE-Kennzeichnungspflicht nicht nach, darf dieser seine Produkte nicht auf dem EU-Markt bereitstellen und vertreiben. Selbst wenn das Produkt nicht sonderlich gefährlich ist, kann die Marktaufsicht den Vertrieb stoppen, sobald keine gültige CE-Kennzeichnung vorliegt. Dieses Verkaufsverbot hält so lange an, bis das Produkt verbessert bzw. gekennzeichnet wurde.

Die CE-Kennzeichnung hat kein Ablaufdatum: Ist sie rechtmäßig, gilt sie für unbegrenzte Zeit. Kommt es aber beispielsweise zu einem Umbau einer Maschine, kann es zu einem Verlust der bis hierhin gültigen CE-Kennzeichnung kommen. In der Maschinenrichtlinie ist von einer wesentlichen Veränderung die Rede, die zu diesem Verlust der CE-Kennzeichnung führt. Diese wesentliche Veränderung ist spätestens dann erreicht, wenn hierdurch neue Gefahrenstellen entstehen. Laut Betriebssicherheitsverordnung ist das Produkt folglich unsicher und muss erst wieder sicher gemacht werden.

Sie wollen sich zum Thema CE-Kennzeichnung fortbilden? Dann nutzen Sie hierfür unser vierstündiges Schulungsvideo „CE-Kennzeichnung als Prozess“ mit Experte Matthias Schulz!

Mögliche Strafen für den Verstoß gegen die CE-Kennzeichnung

Ein möglicher Verstoß gegen die CE-Kennzeichnungspflicht übernehmen die verschiedenen Marktüberwachungsbehörden – wie zum Beispiel die Berufsgenossenschaft. Wer es sich also nicht mit diesen Behörden verscherzen will, achtet auf die rechtmäßige Anbringung des CE-Kennzeichens. Ansonsten drohen empfindliche Strafen für das gesamte Unternehmen. Schon der kleinste Hinweis anderer Marktteilnehmer – oder besser gesagt Ihrer „Konkurrenz“ – kann eine Überprüfung nach sich ziehen. Die überprüft das Produkt dann auf die Rechtmäßigkeit des CE-Kennzeichens.

Die Bußgelder für eine Missachtung der CE-Kennzeichnungspflicht belaufen sich laut Produktsicherheitsgesetz zwischen 10.000 und 100.000 Euro. Besteht durch das Produkt ein Risiko für die Gesundheit und Sicherheit von Personen, wird nicht nur der weitere Verkauf von der Marktaufsicht verboten. Die Höhe des Bußgeld orientiert sich dann am wirtschaftlichen Vorteil, die aus der missbräuchlichen Anbringung des CE-Kennzeichens entstand.

Besteht ein besonders hohes gesundheitliches Risiko, fordert die Marktaufsicht den Rückruf oder sogar die Vernichtung der Produkte. Außerdem kann sie anordnen, dass die Öffentlichkeit über das fehlerhafte Produkt informiert werden muss. In diesen Fällen drohen strafrechtliche Verfolgung und Freiheitsstrafen für Geschäftsführende, Vorstände, oder leitende Mitarbeiter.

Wie erhalten Sie die CE-Kennzeichnung?

Das CE-Kennzeichen bringt immer der Hersteller selbst auf dem Produkt an. Im Falle des Imports in den europäischen Wirtschaftsraum übernimmt das der Inverkehrbringer und bürgt damit für die grundlegenden EU-Richtlinien zu Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen an das Produkt. Grundsätzlich dürfen Hersteller und Inverkehrbringer diese CE-Kennzeichnung selbst erstellen, dürfen dabei aber auch Dienstleister in der CE-Kennzeichnung beauftragen. Allerdings ist das nicht bei allen Produkten der Fall.

Hersteller oder herkömmliche Dienstleistern dürfen die Konformitätsbewertung, welche für die CE-Kennzeichnung notwendig ist, nicht bei allen Produkten durchführen. Beispiele hierfür sind Produkte aus der Medizin und persönliche Schutzausrüstungen.

Dementsprechend gibt es unabhängige und extra dafür benannte Prüf- und Zertifizierungsstellen – im Englischen „Notified Body“ genannt – die das Produkt begutachten und freigeben. Bei einer Freigabe darf der Hersteller (oder der Inverkehrbringer) die CE-Kennzeichnung anbringen. Die für diese Überprüfung zuständige Stelle wird schließlich auch in der Konformitätserklärung aufgeführt.

Wann die CE-Kennzeichnung verfällt

Ein weiterer Sonderfall tritt ein, wenn an der Maschine nach der CE-Kennzeichnung wesentliche Veränderungen vorgenommen werden. Die Konformitätserklärung müssen Hersteller oder Unternehmen, die für diesen Umbau verantwortlich sind, neu aufsetzen. Sind wieder alle Anforderungen erfüllt, ist die neue CE-Kennzeichnung rechtmäßig.

In diesen Fällen ist der Umbauer gleichzeitig auch Hersteller der Maschine. Bis hierhin war er lediglich Betreiber. Die Verantwortung liegt nun beim Umbauer, der die Konfomitätsbewertung entweder selber durchführt oder entsprechende Dienstleister damit beauftragt. Damit der sich nicht strafbar macht, muss das umgebaute Produkt alle Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllen.

Sie haben weitere Fragen zum CE-Kennzeichnungsprozess oder dem Konformitätsbewertungsverfahren? Dann schauen Sie in unserem Shop vorbei und nutzen Sie unser Expertenwissen hierzu!

Konformitätsbewertung für die CE-Kennzeichnung

Die Konformitätsbewertung ist ein komplexer und aufwendiger Prozess zur Erlangung der CE-Kennzeichnung. Zuerst müssen Normen und Richtlinien recherchiert werden, die das Produkt betreffen. Darauf aufbauend findet eine Risikobeurteilung statt und die Technische Dokumentation wird erstellt. Erst dann kann die EG-Konformitätserklärung erstellt werden, die beim Anbringen des CE-Zeichens nötig ist.

Im Zuge dieser Konformitätsbewertung ist bei einigen Produkten zusätzlich eine Baumusterprüfung abzulegen. Diese Prüfung ist bei Maschinen gefordert, die entweder gar nicht oder nur zum Teil nach harmonisierten Normen konstruiert werden. Eine Baumusterprüfung erfolgt durch benannte Stellen wie dem TÜV, die das Produkt auf die Übereinstimmung mit den Schutzzielen der EU-Richtlinien überprüft. Wenn das Produkt die Prüfung bestanden hat, erhält der Hersteller eine Baumusterprüfbescheinigung. Erst dann wird die Konformitätserklärung ausgestellt und das CE-Kennzeichen angebracht. Die Baumusterprüfung gehört somit bei vielen, allerdings bei Weitem nicht bei allen Maschinen zum CE-Kennzeichnungsprozess.

Wir helfen ihnen bei der Konformitätsbewertung. Als Dienstleister für die CE-Kennzeichnung unterstützen wir Sie beim gesamten Prozess, von der Richtlinien- und Normenrecherche bis zum Ausstellen der EG-Konformitätserklärung. Außerdem stellen wir hierbei fest, in welchem Geltungsbereich Ihre Maschine fällt, ob eine Baumusterprüfung notwendig ist und welche Erklärung am Ende ausgestellt werden muss.

Sie haben noch Fragen? Dann nehmen Sie Kontakt mit unseren Experten auf:

info@gft-akademie.de +49-7836-9567-0

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