Durch Umbau oder Modifikation von Maschinen kann ein neues Produkt entstehen, welche eine erneute CE-Kennzeichnung benötigt. Im Zuge von Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sind Umbauten oder Modifikationen nicht unüblich. Die Integration neuer Komponenten darf jedoch nicht die Sicherheit der Maschine beeinflussen. Deshalb sind dem Hersteller besondere Sorgfaltspflichten auferlegt, die durch EU-Richtlinien definiert sind. Der Hersteller muss nach einer Modifikation seiner Maschine, diese erneut nach neuen Gefährdungen betrachten. Je nach Art der Veränderung sind zudem entsprechende Maßnahmen zu treffen wie die gemachten Änderungen zu dokumentieren, eine Normenrecherche durchführen, die Risikobeurteilung zu aktualisieren und eine neue Konformitätserklärung ausstellen.
FAQs