Wenn die Konformitätserklärung die Norm DIN EN ISO 1200 aufführt, kann dies auf eine Konformität mit der Maschinenrichtlinie hinweisen. Diese Norm mit dem Titel „Sicherheit von Maschinen – allgemeine Gestaltungsleitsätze, Risikobeurteilung und Risikominderung“ ist eine harmonisierte Norm für die Risikobeurteilung. Erfolgte die Erstellung der Risikobeurteilung nach dieser Norm kann dies für den Nachweis zur Erbringung der Konformitätsvermutung herhalten.
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