In welchen Fällen kann eine unvollständige Maschine eine CE-Kennzeichnung benötigen?
Grundsätzlich benötigt eine unvollständige Maschine keine CE-Kennzeichnung. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG schreibt für unvollständige Maschinen keine CE-Kennzeichnung, sondern die Ausstellung einer Einbauerklärung und einer Montageanleitung vor. Nur die vollständige Maschine, in welche die unvollständige Maschine eingebaut wird, erhält nach erfolgreicher Gesamtkonformität…
