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Risikobeurteilung – Risikoanalyse: Grenzen der Maschine

Der erste Schritt in der Risikobeurteilung und auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung ist die Festlegung der Grenzen der Maschine innerhalb einer Risikoanalyse. Diese Vorgehensweise ist beispielsweise auch in der aufgabenbezogenen Risikobeurteilung Standard und bezieht mit ein, welche vorhersehbaren Fehlanwendungen oder gar welcher Missbrauch der Maschine möglich ist.

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Festlegung auf die bestimmungsgemäße Verwendung der Maschine

Zum Start der Risikoanalyse gibt es eine Vielfalt an festzulegende Grenzen – die erlaubte Verwendung des Produkts ist eine davon. Hierbei wird genau definiert, für welche Verwendungsarten die Maschine konstruiert wurde. Dazu zählen die verschiedenen Betriebsarten sowie die unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten, die der Benutzer in die Abläufe der Maschine hat. Außerdem wird beschrieben, welche bestimmten Materialien eingesetzt werden dürfen.

Angaben zur bestimmungsgemäßen Benutzung sollten schon im Pflichtenheft (oder: Lastenheft) vermerkt sein, zumindest wenn die Sorgfalt erfüllt und bereits alle Voraussetzungen für die Risikobeurteilung geschaffen wurden. In der Risikobeurteilung reicht häufig ein Querverweis auf ein gut dokumentiertes Pflichtenheft aus.

Gefährdungspotential im Maschinenbau: Materialien, Leistungsmerkmale, räumliche Grenzen und zeitliche Grenzen

Was nicht fehlen darf ist eine Auflistung aller Hilfs- und Betriebsstoffe, verbaute Werkstoffe und die Materialien, die von der Maschine verarbeitet werden. Damit zum Beispiel eine chemische Gefährdung nicht unterschätzt wird, sind die Angaben dieser mutmaßlich gefährlichen Stoffe nötig. Solche Angaben beinhalten auch, in welchen Teilen der Maschine diese Stoffe vorkommen. Diese Informationen sollen das Gefährdungspotential abbilden, die bei Wartungsarbeiten oder Instandhaltungsarbeiten und entsprechendem Kontakt mit diesen Stoffen entstehen können.

Drehzahlen, Geschwindigkeiten und weitere Leistungsmerkmale sind eine weitere Variante der Grenzen von Maschinen. Sind diese Kennzahlen für die Sicherheit notwendig – zum Beispiel wenn durch eine numerische Grenze festgelegt ist, wie schnell eine Maschine laufen darf – müssen sie auf jeden Fall hinterlegt sein.

Räumliche Grenzen gehören genauso zur Risikobeurteilung. Welcher Platzbedarf besteht bei der Bedienung der Maschine oder wie groß müssen Sicherheitsabstände zwischen Bewegungsbereich und Verfahrensbereich sein? Zu den räumlichen Grenzen gehören neben der Beantwortung dieser Fragen auch die Schnittstellen zur Energieversorgung.

Zeitliche Grenzen werden dann in der Risikobeurteilung berücksichtigt, wenn sie für die Sicherheit relevant sind. Bei Sicherheitsbauteilen mit einer erwarteten Lebensdauer zum Beispiel. Oder bei Teilen, die nach einem vorgegebenen Intervall von Betriebsstunden ausgetauscht werden müssen, um ihr versagen zu verhindern.

Oft vergessene Grenze der Maschine: Die Schnittstelle Mensch und Maschine

In dieser frühen Phase der Risikoanalyse gehören die Schnittstellen zwischen Mensch und Maschine zu den Grenzen der Maschine, die von Konstrukteuren am häufigsten vergessen werden. Die Nutzergruppen der Maschine zu betrachten ist von elementarer Wichtigkeit.

Maßgeblich werden Grenzen der Maschinen durch die Anwender bestimmt, die mit ihr interagieren. Hier wird der Frage nachgegangen, welche spezifische Eigenschaften und Qualifikationen der Nutzer für den sicheren Betrieb der Maschine mitbringen muss – beispielsweise ob nur Fachpersonal oder auch Laien die Maschine bedienen dürfen.

Dürfen Laien die Bedienung der Maschine übernehmen, muss geklärt werden, welches Ausbildungsniveau oder welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Kann ein Analphabet diese Aufgabe übernehmen und reicht eine kurze mündliche Einweisung aus?

Spezielle Normen und Richtlinien kommen dann zum Einsatz, wenn Nutzer mit körperlicher oder geistiger Einschränkung ins Spiel kommen. Es muss also berücksichtigt werden, ob ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung die Maschine bedienen dürfen.

Einschränkung der erlaubten Verwendung der Maschine

In der Risikobeurteilung und zur Bestimmung der Grenzen der Maschine gehört auch die Einschränkung der erlaubten Verwendung. Selbst wenn jedes Produkt bzw. jede Maschine nur für einen bestimmten Zweck geplant, hergestellt und verwendet werden soll, ist der Hersteller verpflichtet, den Käufer über möglichen Fehlgebrauch oder gar Missbrauch zu informieren.

Dabei geht es nicht darum, jeden Miss- oder Fehlgebrauch aufzulisten, sondern alle vorhersehbaren, offensichtlichen Zweckentfremdungen zu beschreiben. Beispielsweise wäre eine naheliegende, jedoch fehlgebräuchliche Verwendungsart einer Spülmaschine, sie zum Waschen der schmutzigen Wäsche zu benutzen.

Konstrukteure sollen solche Abweichungen vom erlaubten Verwendungszweck erfassen und mögliche daraus resultierende Gefährdungen untersuchen. Zuletzt muss überprüft werden, ob diese Gefährdungen mittels Maßnahmen verhindert werden können.

Unterschied zwischen Fehlgebrauch und Missbrauch an der Maschine

Wo hört der Fehlgebrauch auf und wo fängt der Missbrauch an? Der Übergang ist fließend und lässt sich in der Risikoanalyse und -beurteilung nur von Einzelfall zu Einzelfall beurteilen. Der Missbrauch jedenfalls ist eine absichtlich grobe Abweichung vom Verwendungszweck, bei der direkte Veränderungen am Produkt oder der Maschine vorgenommen werden. Der Hersteller muss dauerhaft der Frage nachgehen, ob die Maschine oder das Produkt so manipuliert werden können, dass die Arbeit und der Umgang mit dem Produkt erleichtert wird. Die Verwendung nicht vorgeschriebener Betriebsmittel oder Ersatzteile birgt ebenso eine Gefahr, die es zu untersuchen gilt.

Konstrukteure sollten auch die Nutzbarkeit der Sicherheitseinrichtungen auf dem Schirm haben: Wird der Benutzer von diesen bei der Arbeit behindert oder diese erschwert, neigt er dazu die Sicherheitseinrichtungen zu umgehen oder zu demontieren. Dementsprechend muss beim Vorliegen solcher denkbaren Missbrauchsfälle immer die Möglichkeit geeigneter konstruktiver Maßnahmen in Betracht gezogen werden, die das verhindern. Lässt sich diese sachwidrige Verwendung mit Hilfe dieser Maßnahmen nicht verhindern, dann muss in der Betriebsanleitung davor gewarnt werden.

Möglicher Miss- und Fehlgebrauch: Die richtigen Quellen fragen

Bei der Risikobeurteilung und der Bestimmung der Grenzen der Maschine sind Personen, die bereits mit der Anwendung des Produkts oder der Maschine vertraut sind, gute Quellen, einen möglichen Fehlgebrauch zu erfragen. Sie können aus eigener Erfahrung berichten, was hierbei im Bereich des Möglichen liegt – genau wie Berufsgenossenschaften, die Informationen zu bekannten Unfällen oder Beinaheunfällen bei ähnlichen Maschinen geben können.

Was auch nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die Zielgruppe: Bei der Einordnung von Gefahren ist das Verhalten, das Wissen sowie Eigenschaften der entsprechenden Nutzergruppe relevant. Zum Beispiel beim Gabelstapler mit angehobener Last liegt bei schnellem Fahren und engen Kurven eine erhöhte Kippgefahr vor. Dennoch, trotz Kenntnis dieser Gefahr, wird sie aufgrund des Benutzerverhaltens oft nicht anerkannt oder einfach unterschätzt.

Zwar ist das Ziel der Risikobeurteilung, einen Fehlgebrauch konstruktiv zu verhindern. Doch ist das wie im Gabelstapler-Beispiel nicht möglich, muss in der Betriebsanleitung vor den Gefahren dieses Fehlgebrauchs gewarnt und der Fehlgebrauch selbst deutlich untersagt werden.

Grenzen von Maschinen in der aufgabenbezogenen Risikobeurteilung

In diesem ersten Schritt der Risikoanalyse in der aufgabenbezogenen Risikobeurteilung wird besonders auf die einzelnen Lebensphasen der Maschine geachtet, beispielsweise bei Störungen und Ausfallsituationen. Was, wenn die Energieversorgung der Maschine ausfällt? Was, wenn sie plötzlich wiederkommt? Umgeht der Anwender womöglich Schutzeinrichtungen der Maschine, um der Störung selbst auf den Grund zu gehen?

Auf Grundlage dieser und weiterer Fragen müssen potentielle Gefahren in jeder einzelnen Lebensphase berücksichtigt und dokumentiert werden. Dabei werden auch sämtliche Aufgaben begutachtet und auf alle erdenklichen Gefährdungen untersucht, die im gesamten Lebenszyklus der Maschine auftreten können.

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