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Die Risikobeurteilung: Warum ist sie gefordert und wer führt sie durch?

Die Risikobeurteilung wird im Maschinenbau von mehreren EU-Richtlinien gefordert und ist zudem für eine rechtmäßige CE-Kennzeichnung unabdingbar. Beides soll gewährleisten, dass nur sichere Produkte den Weg auf den europäischen Markt finden.

Sparen Sie bei der Herstellung bestimmter Produkte also nicht an den falschen Stellen: Dieser Zeit- und Spardruck führt nur zu mangelhaften Herstell- und Montageverfahren sowie zur lückenhaften Risikobeurteilung. So leidet die Sicherheit des Produkts und kann am Ende zu einer echten Gefahr für den Anwender werden.

Im Folgenden erklären wir Ihnen, was die rechtlichen Grundlagen für die Risikobeurteilung sind, wer diese erstellen darf und was die Voraussetzungen für die Durchführung der Risikobeurteilung sind.

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Was ist eine Risikobeurteilung? Warum braucht es sie?

Die Risikobeurteilung wird gefordert, um fehlerhafte Produkte zu vermeiden und mit Hilfe der Risikoanalyse und Risikobewertung eine Minimierung der Gefahren zu bewirken. Bei richtiger Anwendung bringt die Risikobeurteilung dem Hersteller rechtliche Sicherheit.

Grundsätzlich regelt die europäische Maschinenrichtlinie die technische Dokumentation im Maschinenbau. Laut dieser hat der Hersteller einer Maschine oder sein Bevollmächtigter „dafür zu sorgen, dass eine Risikobeurteilung vorgenommen wird, um die für die Maschine geltenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zu ermitteln. Die Maschine muss dann unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Risikobeurteilung konstruiert und gebaut werden.“

Der Hersteller verpflichtet sich also, dass eine Risikobeurteilung für seine Maschine durchgeführt wird. Aber auch außerhalb des Maschinenbaus oder der CE-Kennzeichung kommt die Risikobeurteilung zum Einsatz. Denn zusätzlich fordert das Produktsicherheitsgesetz, dass nur Produkte in Verkehr gebracht werden, wenn die Sicherheit und Gesundheit von Personen bei „bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung“ nicht gefährdet sind. Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung haben nahezu alle Hersteller im Produktionsgewerbe eine grundlegende Nachweispflicht der Risikobeurteilung.

Wer haftet und was droht bei einer fehlerhaften Risikobeurteilung?

Eine ausführlich dokumentierte Risikobeurteilung lohnt sich: Bei möglichen Haftungsansprüchen entlastet das Ihr Unternehmen sowie einzelne Mitarbeiter, die bei der Konstruktion des Produkts oder der Maschine beteiligt waren. Im Gegenzug führt eine fehler- und lückenhafte Risikobeurteilung zu möglichen Rechtsfolgen und höherem Haftungsrisiko.

Bereits bei einem Unfall, bei dem das Produkt Sachschäden verursacht, kann die zuständige Behörde Bußgelder verhängen, einen Rückruf der Produkte fordern oder gar ein Vertriebsverbot ausprechen. Kommt es hierzu noch zur Personengefährdung, droht dem Hersteller neben einem möglichen Schmerzensgeld auch die Haftung für die Behandlung, Rehabilitation oder der Rente, sollte die betroffene Person seine Arbeitsfähigkeit verlieren.

Im Zusammenhang mit einer fehlehrhaften Risikobeurteilung gibt es einen sehr bekannten Präzedenzfall: Ein zweijähriges Kind verliert beim Spielen mit dem Aktenvernichter drei Finger. Der Hersteller warnte weder in der Bedienungsanleitung noch auf dem Gerät selbst vor der erheblichen Gefahr seines Produktes und hat damit gegen seine Instruktionspflicht verstoßen.

Aufgrund der nur sehr mangelhaften oder im Zweifelsfall einfach nur schlecht dokumentierten Risikobeurteilung, wurde dem Hersteller letztlich ein sehr hohes Schmerzensgeld auferlegt. Denn mithilfe dieser Risikobeurteilung wären der Hersteller oder die Konstrukteure zur Erkenntnis gekommen, dass es hierfür deutliche Warnhinweise benötigt.

Wäre es zu einem Unfall mit Todesfolgen gekommen, hätte die Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen ermitteln müssen. Wäre die Risikobeurteilung dann nur unzureichend gewesen und hätten sich Anhaltspunkte für schuldhaftes Verhalten gezeigt – beispielsweise wegen Nachlässigkeit bei der sicherheitsbezogenen Konstruktion – würden sogar Haftstrafen für einzelne, dafür verantwortliche Mitarbeiter drohen.

Wer darf die Risikobeurteilung erstellen?

Für die Risikobeurteilung und die dazugehörige Risikoanalyse sind vor allem die Konstrukteure verantwortlich, da diese im Wesentlichen in der Entwicklungs- und Konstruktionsarbeit involviert sind. Es empfiehlt sich dabei im Team mit mehreren Konstrukteuren zu arbeiten, um beispielsweise bei der Risikoanalyse und der Identifizierung von möglichen Gefahrenquellen nichts zu übersehen. Neben den Konstrukteuren sollten auch Anwender oder Techniker Teil des Teams sein, da diese vor allem im Umgang mit dem Produkt erprobt sind.

In der Risikobeurteilung involvierte Personen sollten zudem über Grundkenntnisse in Sicherheitstechnik verfügen. Dazu gehören u.a. die EU-Richtlinien, die Maschinenrichtlinie, besonders aber auch die Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die in der Risikobeurteilung zur Anwendung kommen.

Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 – Sicherheit von Maschinen

Im Maschinenbau ist es die Norm DIN EN ISO 12100 – Sicherheit von Maschinen, die zum Wissenstand der Mitarbeiter gehören sollte. Diese Norm beinhaltet allgemeine Leitsätze zur Risikobeurteilung und Risikominderung und ist dementsprechend eine große Hilfe bei der Konstruktion sicherer Maschinen. Hierbei lohnt es sich die Expertise eines externen Beraters oder Dienstleisters heranzuziehen. Dieser kennt die gängigen Methoden und betreut den Prozess der Risikobeurteilung gemäß dieser Norm – bis der Herstellers das erforderliche Wissen hierzu aufgebaut hat.

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Wann sollte mit der Risikobeurteilung begonnen werden?

Eine frühe Planung der Risikobeurteilung ist Pflicht, wenn Sie Worst-Case-Szenarien und hohen Strafen aus dem Weg gehen wollen. Wichtig ist, dass Sie mit der Risikobeurteilung schon vor der eigentlichen Konstruktion starten. Ist das Produkt oder sind bereits Teile davon fertiggestellt, ist es bereits zu spät mit der Risikobeurteilung zu beginnen. Aber auch ein zu früher Start ist wenig sinnvoll, wenn zum Beispiel wesentliche funktionelle Aspekte des Produkts noch fehlen oder ungeklärt sind.

In der Konzeptionsphase werden Zweck und Funktionen des Produktes definiert und bestenfalls in einem Pflichtenheft dokumentiert. Daraus resultieren die zechnischen Daten des Produkts sowie Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung, inklusive der möglichen Fehlanwendung. Auf Grundlage dieser Informationen werden die Gefahren analysiert. Während der Risikobeurteilung entscheiden die Konstrukteure schließlich, ob mögliche Maßnahmen zur Risikominderung notwendig und möglich sind.

Die Risikobeurteilung während dem Konstruktionsprozess

Im Maschinenbau muss bei der Risikobeurteilung schon vor Fertigstellung des Produkts der Transport der Maschine berücksichtigt werden. Um beispielsweise beim geplanten Verladen mit dem Kran Risiken zu vermindern, muss nicht nur für geeignete Ausrüstung in Form von Gurte und Ketten gesorgt werden. Der Konstrukteur muss zudem Gewicht und maximale Tragkraft des Krans definieren, um diese in die Risikobeurteilung einfließen zu lassen.

Das Ganze ist dabei ein iterativer Prozess: Während und auch nach der Entwicklung und Konstruktion muss ein Produkt auf dessen mögliche Risiken immer wieder überprüft und eine ausreichende Verminderung potenzieller Gefahrenquellen erwirkt werden. Die Risikobeurteilung hat zum Ziel, eine sichere Nutzung des Produkts zu ermöglichen.

Was sind die Voraussetzungen für die Risikobeurteilung?

Damit Sie für die Risikobeurteilung gewappnet sind, sollten Sie zunächst alle Voraussetzungen erfüllen. Ein wesentlicher Teil der Risikoanalyse im Maschinenbau nimmt die Beschreibung der Grenzen einer Maschine ein. Diese Funktionsbeschreibung beinhaltet Angaben darüber, welchen Zweck das Produkt erfüllen soll. Zudem werden Information zu räumliche und zeitliche Abgrenzungen gegeben, beispielsweise wie groß der Platzbedarf einer Maschine ist.

Eine mögliche Quelle für Informationen ist das Pflichtenheft – Ihnen vielleicht auch besser als Lastenheft geläufig. In diesem sind sowohl der Verwendungszweck der Maschine als auch Einschränkungen bei der Verwendung vermerkt. Zusätzlich finden sich Informationen zu:

  • Technischen Daten der Maschine
  • Sicherheitsanforderungen von Kunden, Behörden oder Berufsgenossenschaften
  • Vergleichsmöglichkeiten durch ähnliche Produkte oder frühere Risikobeurteilungen
  • Zeichnungen, Schaltpläne, Fotos
  • Dokumente wie Angebote oder der Aufträge, die Angaben zu den finanziellen und technischen Grenzen des Produktes enthalten

Diese gesammelten Informationen sollten für zukünftige Risikobeurteilungen nicht verworfen, sondern in einer Wissensdatenbank abgespeichert werden. Diese nützlichen Informationen können dann für ähnliche Produkte wiederverwertet werden.

Die gesammelten Daten werden dann für alle Mitglieder aufbereitet, die an dieser Risikobeurteilung beteiligt sind. Bei einem größeren Team braucht es hierfür einen Projektleiter, der die wichtigsten Infos bündelt und weitergibt.

Zielgruppenanalyse: An wen richtet sich das Produkt?

Nicht unerheblich ist die Zielgruppe, die das Produkt verwenden soll. Um einen sicheren Betrieb der Maschine zu gewährleisten, muss auch bewusst sein, wer die Maschine betreibt. Welche Qualifikation hat die Zielgruppe, können in der Betriebsanleitung Fachbegriffe verwendet werden? Falls nicht, ist jeder verwendete Fachbegriff in der Betriebsanleitung genauestens zu definieren. Neben den eigentlichen Benutzern ist aber auch das Service- oder Wartungspersonal zu berücksichtigen.

Welches Ausbildungsniveau die Anwender besitzen müssen spielt hierbei eine ebenso große Rolle. Sollte eine Einweisung ohne andere Vorkenntnisse nicht ausreichen, muss in der Beschreibung der Anwender dazu informiert werden.

Welche länderspezifischen Unterschiede gibt es bei der Risikobeurteilung?

Wenn es zu länderspezifischen Unterschieden kommt, stellt das eine große Herausforderung dar. In Deutschland wird großes Vorwissen durch Ausbildung und Weiterbildung vorausgesetzt, doch beispielsweise in den USA zeichnet sich ein anderes Bild ab. Nur wenige Arbeitnehmer sind hier gut angelernt – noch seltener vorzufinden ist eine Jahrzehntelange Erfahrung des Arbeitnehmers bei der Bedienung von Maschinen.

Es lohnt sich hier also nicht zu spekulieren, die Zielgruppenanalyse muss in die Tiefe gehen und genauere Informationen zutage fördern. So zum Beispiel auch zu möglichen körperlichen oder geistigen Einschränkungen der Benutzer und der Frage, ob das Produkt von älteren Menschen, Kindern oder Personen mit Behinderungen benutzt werden darf.

Die Normenrecherche als Grundlage für die Konformitätserklärung

Normen zu recherchieren ist auch ein Bestandteil der vorbereitenden Maßnahmen, die Sie vor einer Risikobeurteilung erledigt haben wollen. Diese Recherche bildet die Grundlage für die Konformitätserklärung und ist wichtiger Prozess auf dem Weg zur CE-Kennzeichnung.

Für die Normenrecherche gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die kostengünstigste und vermutlich auch schnellste ist die Internetrecherche. Normeninstitute wie DIN und VDE für Deutschland, das AS Institute für Österreich oder die SNV für die Schweiz sind mögliche Quellen, schnelle Recherchen voranzutreiben.

Der Zugriff auf ein Normenrecherchesystem bietet eine weitere Möglichkeit, an die richtigen Informationen zu gelangen. So eine Datenbank fasst die Daten verschiedener europäischer und internationaler Normeninstitute zusammen – ideal für schnelle sowie gezielte Suchen, welche jedoch kostenpflichtig sind.

Eine dritte Möglichkeit bietet sich dann noch im Beziehen eines Dienstleisters, der die Normenrecherche unterstützt. Hier finden Sie mehr Informationen zur Normenrecherche während dem CE-Kennzeichnungsprozess.

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Die Technische Dokumentation während der Risikobeurteilung

Ob nun im Maschinenbau oder auch außerhalb: Alle Schritte der Risikobeurteilung sollten Sie in den technischen Unterlagen ausführlichst dokumentieren. Denn diese werden wiederum für die Konformitätserklärung im CE-Kennzeichnungsprozess benötigt. Mit einer guten technischen Dokumentation ist stets klar, welches Verfahren der Hersteller gewählt hat.

Bei dieser technischen Dokumentation müssen Sie auch festhalten (oder festhalten lassen), welche Gefährdungen ermittelt, welche Schutzmaßnahmen eingeleitet und welche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen dadurch umgesetzt wurden.

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