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Beglaubigte Übersetzungen und Apostillen

Für viele amtliche bzw. juristische Texte fordert der Gesetzgeber bei der Übersetzung die Einhaltung besonders strenger Vorschriften in Form von beglaubigten oder apostillierten Übersetzungen. Dazu zählen Dokumente wie zum Beispiel:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Zeugnisse
  • Führerscheine
  • Gerichtsurteile

Die Übersetzer werden von den je nach Bundesland zuständigen Land- oder Oberlandesgerichten als gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer ernannt. Unser Übersetzungsdienst gehört mit seinen beeidigten Übersetzern dazu. Sie erhalten Ihre wichtigen Dokumente in Ihrer gewünschten Sprache.

Bei beglaubigten Übersetzungen und Apostillen gibt es je nach Zielland verschieden Besonderheiten zu beachten.
Zum Beispiel bei internationale Standesamtsurkunde (Registro Civil) in Spanien gibt es folgendes zu beachten:

Nicht übersetzt und apostilliert werden muss hier:

  • internationale Geburtsurkunde (partida de nacimiento)
  • internationale Heiratsurkunde (partida de matrimonio)
  • internationale Sterbeurkunde (partida de defuncion)

Diese Urkunden sind mehrsprachig und brauchen nicht in Spanisch übersetzt werden.

Ganz anders sieht es hier aus bei Notariellen Urkunden (Vollmachtsurkunden für Rechtsgeschäfte).

Hier werden Apostillen in Spanien benötigt:

  • Grundstückskauf
  • Grundstücksverkauf
  • Bestellung einer Hypotheke
  • Bankvollmacht
  • Erbschaftsvollmacht
  • Prozessvollmacht
  • Betreuungsvollmacht
  • Gründstücksvollmacht für Gesellschaften

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

info@gft-akademie.de
Telefon +49 7836 9567-123

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