Die Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass bei einer wesentlichen Veränderung einer alten Maschine diese als eine neue Maschine zu betrachten ist. Die umgebaute Maschine benötigt dann eine neue Risikobeurteilung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und ein neues Typenschild. Das Typenschild muss die aktualisierten Angaben zu Baujahr usw. enthalten.
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