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Maschinenrichtlinie – Muss beim Umbau einer alten Maschine auch das Typenschild verändert werden?

Die Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass bei einer wesentlichen Veränderung einer alten Maschine diese als eine neue Maschine zu betrachten ist. Die umgebaute Maschine benötigt dann eine neue Risikobeurteilung, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung und ein neues Typenschild. Das Typenschild muss die aktualisierten Angaben zu Baujahr usw. enthalten.

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