Wann ist eine Veränderung einer Maschine als wesentlich zu erachten mit der Pflicht die Technischen Unterlagen samt CE-Kennzeichnung zu erneuern? Diese Frage ist nicht immer leicht zu beantworten. Je nach Veränderung der Maschine, wie beispielsweise die Ergänzung einer einfachen Schutzeinrichtung, helfen Interpretationspapiere bei der Entscheidung. Diese gibt es beispielsweise von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua) oder dem Verband Deutscher Maschinen- und Analgenbau (vdma). Im Falle einer einfachen Schutzeinrichtung bedeutet das, dass diese nicht als eine wesentliche Veränderung zu betrachten ist, wenn:
- das bestehende Sicherheitskonzept unverändert wirkt
- die vorhanden Sicherheitssteuerung ist so ausgelegt, dass die neue Schutzeinrichtung an die vorhanden Sicherheitssteuerung angeschlossen werden kann