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Allgemeine Geschäftsbedingungen -
GFT AKADEMIE GmbH

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der GFT AKADMIE GmbH abgeschlossenen Verträge.

1.2. Die GFT AKADEMIE GmbH nimmt Aufträge und Angebote ausschließlich zu den eigenen folgend wiedergegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Allgemeine Geschäftsbedingungen und weitere Vertragsbedingungen des Auftraggebers, die davon ganz oder teilweise abweichen oder diesen Bedingungen widersprechen, sind für die GFT AKADEMIE GmbH nicht verbindlich, es sei denn, die GFT AKADEMIE GmbH bestätigt sie explizit und schriftlich.

1.3. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftig abgeschlossene Verträge, ohne dass es einer ausdrücklichen Einbeziehung nochmals bedarf.

2. Vertragsabschluss

2.1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie unsere Vergütung festgehalten sind. Ein schriftliches
Angebot ist für uns drei Wochen bindend.

3. Leistungsumfang

3.1. Der Umfang unserer vertraglichen Leistung ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Änderungen, die den Umfang unserer vertraglichen Leistung verändern, bedürften der schriftlichen Form.

3.2. Soweit notwendig ist die GFT AKADEMIE GmbH berechtigt, zur Durchführung eines Auftrags Verträge mit Drittunternehmen abzuschließen.

4. Vergütung von GFT

4.1. Der Auftraggeber schuldet die im Rahmen des Vertragsabschlusses mit der GFT AKADEMIE GmbH vereinbarte Vergütung. Neben der Vergütung schuldet der Auftraggeber darüber hinaus die jeweils zum maßgeblichen Zeitpunkt fällige Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Davon abweichend schuldet der Auftraggeber, falls über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinaus ein Budget vereinbart wurde, für die über die ursprünglich vereinbarte Leistung von GFT hinaus erbrachten Leistungen eine Vergütung bis zur Höhe des zusätzlich vereinbarten Budgets.

4.2. Der vertraglich vereinbarte Vergütungsanspruch der GFT AKADEMIE GmbH entsteht spätestens mit der Abnahme des bestellten Werkes.

4.3. Die GFT AKADEMIE GmbH ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse und Abschlagszahlungen schon vor der Abnahme zu verlangen.

5. Leistungsänderungen

5.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die GFT AKADEMIE GmbH dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht – aufgrund dieser Abweichungen – dem Auftraggeber kein Kündigungsrecht zu. Die GFT AKADEMIE GmbH ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Auftraggeber Teile der Leistung in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

6. Lieferfristen und Abnahme

6.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch die GFT AKADEMIE GmbH, der Vorlage aller notwendigen Informationen und Dokumente durch den Auftraggeber sowie der Abklärung aller zur Auftragsabwicklung offener Fragen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zum Ende der Lieferfrist die fertiggestellte Leistung das Unternehmen der GFT AKADEMIE GmbH verlassen hat (per Post oder elektronisch). Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die die GFT AKADEMIE GmbH trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – gleichviel ob bei der GFT AKADEMIE GmbH oder bei ihren Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Hard- und/oder Software. Das Gleiche gilt auch im Fall von Streik und Aussperrung. Die GFT AKADEMIE GmbH muss ihrem Auftraggeber solche Hindernisse unverzüglich mitteilen. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers voraus. Sollte der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflichten in Verzug kommen, verlängert sich die Lieferfrist ohne weitere Ankündigung durch die GFT AKADEMIE GmbH um den Zeitraum, während der sich der Auftraggeber sich in Verzug befand. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden.

7. Präsentation

7.1. Erhält die GFT AKADEMIE GmbH nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag, so verbleiben alle Urheberrechte bei der GFT AKADEMIE GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Etwaige dem Kunden zur Verfügung gestellte Präsentations-Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der GFT AKADEMIE GmbH zurückzugeben.

8. Eigentumsrecht und Urheberschutz

8.1. Alle Leistungen der GFT AKADEMIE GmbH (z.B. Ideen, Konzepte für Dokumentationen etc.) auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der GFT AKADEMIE GmbH. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der GFT AKADEMIE GmbH darf der Kunde die Leistungen der GFT AKADEMIE GmbH nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.

8.2. Änderungen von Leistungen der GFT AKADEMIE GmbH durch den Auftraggeber sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der GFT AKADEMIE GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

8.3. Für die Nutzung von Leistungen der GFT AKADEMIE GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der GFT AKADEMIE GmbH erforderlich. Dafür steht der GFT AKADEMIE GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

8.4. Auch eine Vervielfältigung und Verbreitung in Schulungsunterlagen, Seminardokumentationen oder zu sonstigen Dokumentationszwecken ist ohne Erlaubnis der GFT AKADEMIE GmbH zu Bennen und einen entsprechenden Copyrightvermerk in der technischen Dokumentation zu verfügen und bisher keine den Rechtseinräumungen dieses Vertrages entgegenstehende Verfügungen getroffen hat. Gehören zu der Leistung Abbildungen, Fotografien, grafische Darstellungen, Skizzen und technische Zeichnungen, so liefert die GFT AKADEMIE GmbH für den Fall, dass hieran Rechte Dritter bestehen, dem Auftraggeber die entsprechenden Quellennachweise, so dass dieser sich um den
Rechtserwerb bemühen kann. Die GFT AKADEMIE GmbH liefert geeigneten Ersatz, wenn der Rechtserwerb nicht oder nur unter ungewöhnlichen Schwierigkeiten oder Kosten möglich ist.

9. Haftung

Außer in den zwingend gesetzlich vorgeschriebenen Fällen haftet die GFT AKADEMIE GmbH in Fällen leichter Fahrlässigkeit nicht. Der Umfang des Schadensersatzes ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für die Organe der GFT AKADEMIE GmbH sowie deren Erfüllungsgehilfen.

10. Zahlung

10.1. Rechnungen der GFT AKADEMIE GmbH sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen fällig.

10.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

11. Tätigkeit für Mitbewerber

11.1. Der GFT AKADEMIE GmbH ist es gestattet, auch für Unternehmen tätig zu werden, die gegebenenfalls zu dem Auftraggeber in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.

12. Anzuwendendes Recht

12.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der GFT AKADEMIE GmbH und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

13. Gerichtsstand

13.1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der GFT AKADEMIE GmbH und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der GFT AKADEMIE GmbH vereinbart. Die GFT AKADEMIE GmbH ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Auftraggeber zuständiges Gericht anzurufen.

14. Sonstige Vereinbarungen

14.1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung, die GFT AKADEMIE GmbH die ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten speichert. Eine Pflicht zur Speicherung der GFT AKADEMIE GmbH besteht allerdings nicht.

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