Ist auf dem Typenschild einer unvollständigen Maschine ein CE-Zeichen anzubringen, wenn die unvollständige Maschine auch unter andere Richtlinien fällt?
Eine unvollständige Maschine darf laut der Maschinenrichtlinie kein CE-Zeichen am Produkt vorweisen. Die unvollständige Maschine ist schließlich noch nicht konform zur Maschinenrichtlinie, daher bekommt die unvollständige Maschine weder Konformitätserklärung noch CE-Zeichen. Laut Artikel 5, Absatz 4 der Maschinenrichtlinie und §89,…