Prinzipiell kann eine CE-Kennzeichnung nicht erlöschen. Änderungen am Produkt, wie der Einbau eines Bauteiles, das nicht vom Hersteller stammt, können unter Umständen jedoch zu einer sogenannten „wesentlichen Veränderung“ führen. Bei einer wesentlichen Veränderung wird die bisherige CE-Kennzeichnung ungültig, da sich das Produkt zu stark verändert hat und nicht mehr mit den vorhandenen Unterlagen übereinstimmt. Anhand einer Risikobeurteilung wird die Situation genau analysiert und die Veränderung eingestuft.
Liegt eine wesentliche Veränderung vor, so muss der gesamte Prozess der CE-Kennzeichnung erneut durchgeführt werden. Der Fokus liegt dabei zwar auf den Schritten und Teilen des Produktes, die durch die Veränderung betroffen sind. Da der ursprüngliche Hersteller in der Regel seine technischen Unterlagen aber unter Verschluss halten wird, müssen meistens alle Unterlagen neu erstellt werden. Der für den Einbau verantwortliche wird dabei aus Sicht der EU zum neuen Hersteller. Er bringt seinen Namen auf dem Typenschild und den Unterlagen an und stellt nach Abschluss eine neue Konformitätserklärung für das Produkt aus.
Liegt keine wesentliche Veränderung vor, handelt es sich meist um eine Reparatur- oder Instandhaltungsarbeit. Die CE-Kennzeichnung bleibt davon unberührt. Je nach Situation kann es durch den Einbau eines unzulässigen Ersatzteils trotzdem zu Haftungsfolgen kommen. Ungeeignete Ersatzteile führen häufig zu Sicherheitsrisiken, die dann derjenige trägt, der das Ersatzteil einbaut. Hilfreiche Informationen zu Reparatur- und Instandsetzungen liefert übrigens der Blue Guide 2016/C 272/01 der EU in Kapitel 2.1
HINWEIS: Die Entscheidungsfindung ist in all diesen Fällen häufig eine Gradwanderung und es ist keine allgemeingültige Aussage dazu möglich. Die jeweilige Situation sollte daher immer im Einzelfall betrachtet, analysiert und dokumentiert werden. Eine Fehleinschätzung kann immer zu negativen Folgen für die Beteiligten führen.