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Wann ist die CE-Kennzeichnung notwendig?

Die CE-Kennzeichnung ist für alle Produkte notwendig, die unter eine oder mehrere der Richtlinien (oder Verordnungen) der EU fallen. In den einzelnen Richtlinien und Verordnungen werden die jeweiligen Schritte (genannt Konformitätsbewertungsverfahren) zur CE-Kennzeichnung beschreiben. Beispielsweise ist die CE-Kennzeichnung für die folgenden Produktgruppen vorgeschrieben (die Nummer der Richtlinie/Verordnung steht in Klammer):

  • Maschinen und Anlagen (2006/42/EG bzw. EU 2023/1230)
  • Elektrische Betriebsmittel (2014/35/EU)
  • Medizinprodukte (EU 2017/745)
  • Persönliche Schutzausrüstung (EU 2016/425)
  • Spielzeug (2009/48/EG)
  • Uvm.

Produkte, die unter eine oder mehrere dieser Richtlinien fallen, müssen die CE-Kennzeichnung tragen, sobald diese erstmalig auf dem europäischen Markt bereitgestellt werden. Dabei ist es unrelevant, ob das Produkt kostenfrei oder kostenpflichtig bereitgestellt wird. Es zählt einzig das erstmalige Inverkehrbringen des Produktes. Personengruppen wie Händler sind davon nicht betroffen, da diese das Produkt weiterverkaufen aber nicht verändern. Diese haben jedoch andere Pflichten, die in der jeweiligen Richtlinie/Verordnung zu finden sind.

Werden auf dem Markt vorhandene Produkte gekauft und verändert (z. B. durch Wartung und Instandhaltung) oder umgebaut (Stichwort Retrofit), kann es zu einer wesentlichen Veränderung kommen und die bisherige CE-Kennzeichnung wird ungültig. In diesen Fällen muss das Konformitätsbewertungsverfahren erneut durchgeführt werden. Der Verantwortliche wird dann häufig zum „neuen“ Hersteller des Produktes, mit allen Rechten und Pflichten.

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