Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung regeln die Angaben von Vibrationswerten. Sie dienen zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Vibrationen. Die Verordnung gibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse wieder.
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