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Muss ich neben den Angaben zum Lärm für eine Maschine auch Angaben zu Vibrationen machen?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist ein Hersteller dazu verpflichtet, die von einer Maschine ausgehenden Gefährdungen durch Vibrationen zu beurteilen. Die Gefährdungsbeurteilung ist von fachkundigen Personen durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren.

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