Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ist ein Hersteller dazu verpflichtet, die von einer Maschine ausgehenden Gefährdungen durch Vibrationen zu beurteilen. Die Gefährdungsbeurteilung ist von fachkundigen Personen durchzuführen und das Ergebnis zu dokumentieren.
![](https://gft-akademie.de/wp-content/themes/Total/assets//images/placeholder.png)