Grundlage für die Zuerkennung des GS-Zeichens ist das Produktsicherheitsgesetz. Dieses sagt aus, dass nur verwendungsfertige Produkte das GS-Zeichen bekommen können. So ist zum Beispiel der Stiel eines Hammers noch kein verwendungsfertiges Produkt ohne den Hammerkopf. Der Stiel alleine kann also kein GS-Zeichen bekommen. Ein GS-Zeichen auf dem Stiel gilt immer für das komplette Handwerkzeug.
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