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Produktsicherheit – Darf ein Produkt noch weiter verkauft werden, wenn das GS-Zertifikat abgelaufen ist?

Solange die Produktsicherheit weiterhin gewährleistet ist, kann ein Produkt auch weiterhin im Verkauf sein, wenn das GS-Zertifikat abgelaufen ist. Das GS-Zertifikat ist maximal fünf Jahre gültig, die Verlängerung des GS-Zertifikat ist durch eine GS-Prüfstelle möglich. Die Prüfstelle bestätigt, im Falle einer Verlängerung, dass das Produkt weiterhin den geltenden Sicherheitsanforderungen entspricht. Falls das GS-Zertifikat nicht verlängert wird, darf der Hersteller das GS-Zeichen nicht mehr auf seinem Produkt verwenden. Das Produkt darf er aber weiter verkaufen, nur ohne GS-Zeichen halt.

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