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Ist auf dem Typenschild einer unvollständigen Maschine ein CE-Zeichen anzubringen, wenn die unvollständige Maschine auch unter andere Richtlinien fällt?

Eine unvollständige Maschine darf gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG kein CE-Kennzeichnung nach Maschinenrecht tragen. Unvollständige Maschinen gelten rechtlich nicht als vollständig konform zur Maschinenrichtlinie und dürfen daher keine CE-Kennzeichnung und keine EU-Konformitätserklärung nach Maschinenrecht erhalten. Stattdessen sind sie mit einer Einbauerklärung…

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