Wer ist verantwortlich für die DSGVO-Konformität?
Primär der Hersteller bzw. Verantwortliche. Die technische Redaktion trägt jedoch Mitverantwortung für DSGVO-konforme Inhalte in der Dokumentation.
Primär der Hersteller bzw. Verantwortliche. Die technische Redaktion trägt jedoch Mitverantwortung für DSGVO-konforme Inhalte in der Dokumentation.
Ja, wenn das Produkt personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Smart Devices, Überwachungskameras und Software oder Cloud-Dienste), gehört ein Hinweis zur DSGVO-konformen Nutzung in die Dokumentation.
Nur wenn dies notwendig und rechtlich zulässig ist. Protokolle, Fehlermeldungen und Nutzeranalysen dürfen nicht dauerhaft mit Personenbezug gespeichert werden – nur anonymisiert oder pseudonymisiert.
Keine personenbezogenen Daten ohne Rechtsgrundlage dokumentieren Anonymisierung, wenn möglich Datenschutz durch Technikgestaltung („Privacy by Design“) berücksichtigen Nur notwendige Daten erfassen („Datenminimierung“)
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen: Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Benutzerverhalten, Systemnutzungsdaten, Video- und Bildaufnahmen usw.
SI-Einheiten (Système International d’Unités) sind das weltweit anerkannte Maßsystem. Sie gewährleisten eine eindeutige, konsistente und internationale Verständlichkeit – essenziell für Technische Dokumentation. Nicht-kohärente Einheiten wie Zoll, PS oder Liter sind oft regional verbreitet, sollten aber zusätzlich zu SI-Werten nur angegeben…
Ja, sobald personenbezogene Daten verarbeitet oder dokumentiert werden – zum Beispiel in Nutzerprofilen, Fehlerberichten, Tracking-Logs oder Schulungsunterlagen – greift die DSGVO.
Die richtigen Bildformate für eine Anleitung zu wählen, hängt immer vom Inhalt und der späteren Verwendung ab. Die folgende Übersicht zeigt welches Format das richtige ist. Technische Zeichnungen oder schematische Darstellungen ✅ SVG (falls als Vektorgrafik verfügbar)✅ PNG (für Pixelgrafik)Warum:…
Eine unvollständige Maschine darf laut der Maschinenrichtlinie kein CE-Zeichen am Produkt vorweisen. Die unvollständige Maschine ist schließlich noch nicht konform zur Maschinenrichtlinie, daher bekommt die unvollständige Maschine weder Konformitätserklärung noch CE-Zeichen. Laut Artikel 5, Absatz 4 der Maschinenrichtlinie und §89,…
Eine Möglichkeit die Größe zu ermitteln, ist die ISO 3864.In Teil 2 dieser Norm gibt es eine Formel mit welcher sich die Höhe eines Zeichens für eine bestimmte Erkennungsweite errechnen lässt.Sie lautet h = D / 40 Dabei ist h…
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