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Wie groß müssen Gefahrensymbole bei elektrisch motorbetriebenen handgeführten Werkzeugen sein?

Eine Möglichkeit die Größe zu ermitteln, ist die ISO 3864.
In Teil 2 dieser Norm gibt es eine Formel mit welcher sich die Höhe eines Zeichens für eine bestimmte Erkennungsweite errechnen lässt.

Sie lautet

h = D / 40

Dabei ist

h die Höhe des Zeichens in mm

D die Entfernung auf die das Zeichen sicher erkannt sein muss

40 der für die Berechnung erforderliche Distanzfaktor.

Beispiel:

Ein Sicherheitszeichen an einer stationären Maschine zur Holzbearbeitung soll auf eine Distanz von 2 m sicher erkannt werden.
Damit ergibt sich für h = 200 cm / 40 = 5 cm.
Das Sicherheitszeichen muss also eine Mindesthöhe von 5 cm haben.

Diese Berechnung kann allerdings möglicherweise nicht ausreichend sein, da sie Faktoren wie den Winkel aus dem das Zeichen betrachtet werden kann, die Beleuchtung des Umfeldes und der Maschine oder die Sehstärke des Betrachters nicht berücksichtigt.
Eine komplexere Formel für eine entsprechende Berechnung findet sich in Anhang 1 der ISO 3864-1.

Eine weitere Möglichkeit bieten die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR = Arbeitsstättenregeln): In der Tabelle 3 der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung) sind beispielsweise, abhängig von der Erkennungsweite, die entsprechenden Werte für Schriftzeichen, Verbots- und Gebotszeichen, Warnzeichen sowie Rettungs-, Brandschutz- und Zusatzzeichen festgelegt.

Grundsätzlich lässt sich wohl sagen, dass je größer der Gefahrenbereich (beispielsweise bei einem Industrieroboter) ist, desto größer müssen die Warnzeichen sein, damit sie rechtzeitig aus einer ausreichend sicheren Entfernung erkannt werden.

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