Eine Unterschrift auf der Konformitätserklärung gehört zu den zwingenden Bestandsteilen der Konformitätserklärung im Maschinenbau. Es gibt allerdings die Erleichterung, dass auch eine elektronisch erzeugte Unterschrift wie zum Beispiel eine eingescannte Unterschrift ausreichend ist. Ein Zusatz ähnlich „Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und daher ohne Unterschrift gültig“ genügt dahingehend nicht den Anforderungen einer Konformitätserklärung.
