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Wie muss ein Hersteller von Maschinen, die ebenfalls in die USA exportiert werden, auf das Bekanntwerden von Produktfehler an seiner Maschine reagieren?

Einem Hersteller von Maschinen fällt ein Produktfehler an seinem Produkt auf. Da er dieses Produkt auch in die USA exportiert, muss der Hersteller bei der zuständigen Behörde eine Meldung abgeben. Hersteller, Importeure, Distributoren und Einzelhändler müssen Produktfehler innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden des Fehlers melden. Die Meldung ist bei der amerikanischen Produktsicherheitsbehörde CPSC (Consumer Product Safety Commission) vorzunehmen.

Eine Vernachlässigung der Meldepflicht von Produktfehler hat in den USA höhere Auswirkungen als in Deutschland. Hier ein Beispiel: Ein amerikanischer Haushaltsgerätehersteller hatte versäumt rechtzeitig der Behörde Meldung über Produktfehler aus zwei Modellen von Geschirrspülern zu machen. Bei einer bestimmten Anzahl von Geschirrspülmaschinen bestand eine Brandgefahr und das Risiko von ernsthaften Verletzungen. Im Rechtsstreit einigte der Hersteller sich darauf, eine Strafzahlung von 3,5 Millionen US-Dollar zu bezahlen. Schwerer als diese Strafzahlung dürfte der ausgelöste Imageschaden sein, da der Rechtsstreit öffentlich publik war.

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