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Maschinenrichtlinie – Mit welchen Sanktionen ist zu rechnen, wenn eine Maschine nicht den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht?

Entspricht eine Maschine nicht den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie, können die Mitgliedsstaaten Sanktionen gegen den Hersteller verhängen. Die Art und Ausmaße der Sanktionen ist den jeweiligen Mitgliedsstaaten überlassen. Eine Forderung der Maschinenrichtlinie ist nur, dass die Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sind. Die Möglichkeiten reichen von Bußgeldern bis zur Untersagung des weiteren Vertriebs der Maschine. Dazwischen können Nachbesserungen am Produkt, Preisminderungen und Schadensersatz als Sanktionen gefordert sein.

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