In der Maschinenrichtlinie ist eine Ausnahmeregelung für Maschinen hinterlegt, die auf Messen oder Ausstellungen ausgestellt sind. Diese können zu Präsentationszwecken auch nicht mit den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie übereinstimmen. Für alle Interessierten muss jedoch eine entsprechende Information bereitliegen, dass die Maschine von der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG abweicht. Ebenso muss möglichen Kaufinteressenten klar dargelegt sein, dass die Maschine in diesem Zustand nicht verkauft werden darf.
FAQs
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