Der Anhang I der Maschinenrichtlinie regelt die Anforderungen an Schutzeinrichtungen. Darin stehen nachfolgende allgemeine Anforderungen:
• Schutzeinrichtungen müssen stabil gebaut sein
• Dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen
• Dürfen nicht einfach umgangen oder unwirksam gemacht werden
• Müssen ausreichen Abstand zum Gefahrenbereich haben
• Dürfen die Beobachtung des Arbeitsvorgangs nicht mehr als unvermeidbar einschränken
Neben den allgemeinen Anforderungen sind auch spezielle Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen im Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführt.