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Maschinenrichtlinie – Was besagt die Maschinenrichtlinie über die Anforderungen an Schutzeinrichtungen?

Der Anhang I der Maschinenrichtlinie regelt die Anforderungen an Schutzeinrichtungen. Darin stehen nachfolgende allgemeine Anforderungen:

•             Schutzeinrichtungen müssen stabil gebaut sein

•             Dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen

•             Dürfen nicht einfach umgangen oder unwirksam gemacht werden

•             Müssen ausreichen Abstand zum Gefahrenbereich haben

•             Dürfen die Beobachtung des Arbeitsvorgangs nicht mehr als unvermeidbar einschränken

Neben den allgemeinen Anforderungen sind auch spezielle Anforderungen an trennende und nichttrennende Schutzeinrichtungen im Anhang I der Maschinenrichtlinie aufgeführt.

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