Dies ist zutreffend, da die Wartung laut der Maschinenrichtlinie als Unterkapitel der Instandhaltung aufgeführt ist. Die Instandhaltung dient zum funktionsfähigen Erhalt der Maschine in allen Lebensphasen der Maschine. Zur Wartung zählen alle Maßnahmen zur Erhaltung des Sollzustandes einer Maschine. Das kann Reinigung und Schmierung der Maschine sowie Austausch oder Ergänzung von Arbeitsstoffen sein. Begriffe wie Inspektion, Instandsetzung und Wartung sind Bestandteile der Instandhaltung.
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