Die Maschinenrichtlinie verlangt von einem Hersteller, dass dieser eine Einbauerklärung für seine unvollständige Maschine erstellen muss. Diese Einbauerklärung für unvollständige Maschinen ist der früheren Herstellererklärung vergleichbar. Der Hersteller informiert den Käufer der unvollständigen Maschine damit, welche Anforderungen der Richtlinie relevant sind und eingehalten werden.
