Durch die Änderung der Maschinenrichtlinie im Jahr 2009 ergab sich eine Änderung bezüglich des Geltungsbereiches von Maschinen. Folgende Gattungen elektrischer Maschinen fallen seitdem nicht mehr unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie:
- Für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte
- Audio- und Videogeräte
- Informationstechnische Geräte
- Gewöhnliche Büromaschinen wie beispielsweise Drucker oder Kopierer
- Ebenfalls Niederspannungsgeräte und –steuergeräte
- Elektromotoren