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Fallen auch Büromaschinen unter die Maschinenrichtlinie?

Durch die Änderung der Maschinenrichtlinie im Jahr 2009 ergab sich eine Änderung bezüglich des Geltungsbereiches von Maschinen. Folgende Gattungen elektrischer Maschinen fallen seitdem nicht mehr unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie:

  • Für den häuslichen Gebrauch bestimmte Haushaltsgeräte
  • Audio- und Videogeräte
  • Informationstechnische Geräte
  • Gewöhnliche Büromaschinen wie beispielsweise Drucker oder Kopierer
  • Ebenfalls Niederspannungsgeräte und –steuergeräte
  • Elektromotoren
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