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In welchen Ländern gilt die CE-Kennzeichnung für Anlagen oder Maschinen?

Die CE-Kennzeichnung für Anlagen oder Maschinen gilt in sämtlichen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Zudem gilt sie darüber hinaus in den EFTA-Staaten (Europäische Freihandelsassoziation), das sind die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie den Teilnehmerstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes. Sobald die Anlage oder Maschine die europäische Union verlässt, ist das CE-Kennzeichnung ungültig bzw. entfaltet keine Wirkung. Aufgrund von möglicher Doppeldeutigkeit der Zeichen oder Verwirrung der Kunden, empfehlen wir das entfernen der nicht zutreffenden Kennzeichnungen. Je nach Zielmarkt müssen die Anlagen oder Maschinen die entsprechenden Anforderungen der dortigen Kennzeichen erfüllen. So gilt beispielsweise für die USA das UL-Zeichen (Underwriters Laboratories). In Russland ist die TR-Zertifikate (russischen technischen Regelwerke ) und in China die CCC-Zertifizierung zu beachten.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Thema CE-Kennzeichnung:


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