Sicherheitsbauteile und Maschinen, welche selbstständig funktionsfähig sind, können eine CE-Kennzeichnung auf Basis einer EG-Konformitätserklärung erhalten. Ohne Konformitätserklärung darf man jedoch das CE-Kennzeichen nicht an einer Maschine anbringen. Eine bloße Anbringung des Zeichens ist zudem ein Missbrauch, der rechtlich Folgen mit sich ziehen kann. Vor Anbringung des CE-Zeichens müssen alle Anforderungen der CE-Kennzeichnung erfüllt sein.