Die Verrechnung / Weiterberechnung der Übersetzungskosten an Kunden ist selbstverständlich erlaubt. Da die technische Dokumentation (inklusive Übersetzung) wichtige Sicherheitsbestandteile des Produktes sind, müssen diese in der Kalkulation berücksichtigt sein. Die Veränderung der Kosten (beispielsweise durch Anpassung/Neuerstellung von Anleitungen für einen neuen Zielmarkt) sollte man mit einkalkulieren. Die vermeintlichen Einsparungen dieser Kosten sind im Falle von Verstößen gegen Produktsicherheitsgesetz oder Produkthaftungsgesetz und den damit verbundenen, rechtliche Verfahren gering.
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