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Was passiert bei einem Unfall einer Maschine oder Anlage ohne die Betriebsanleitung oder Gebrauchsanleitung?

Bei einem Unfall einer Maschine oder Anlage ohne ausgelieferte Anleitung haftet der Maschinenhersteller vollständig im Sinne der Produkthaftung. Außerdem können weitere, rechtliche Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb oder Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz folgen.

Die Marktaufsicht wird zudem wegen zu unrecht erfolgter CE-Kennzeichnung tätig. Diese kann das Produkt Stillsetzen, den weiteren Verkauf unterbinden, einen Produktrückruf veranlassen und/oder alle anderen Produkte des Herstellers ebenfalls überprüfen.

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