Interessanter weise fallen Kraftfahrzeuge nicht unter einer der Richtlinien, die eine CE-Kennzeichnung fordern. Fahrzeuge sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie und andere CE-pflichtige Richtlinien ausgeschlossen. Für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen gibt es eine eigenen Richtlinie: 2007/46/EG. Diese fordert keine CE-Kennzeichnung, weswegen Kraftfahrzeuge nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen.
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