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Maschinenrichtlinie – Was ist bei beweglichen Maschinen zu beachten?

Die Bedienerplätze, die ein Benutzer bei beweglichen Maschinen einnehmen kann, haben in der Maschinenrichtlinie eine besondere Bedeutung. Im Anhang I der Maschinenrichtlinie ist festgehalten, was bei der Konstruktion und Bau von Maschinen mit Fahrerplätzen zu beachten ist. Auch bezüglich der Steuerung dieser Maschinen sind entsprechende Maßnahme zu treffen, dass ein unerlaubtes Benutzen verhindert. Eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer darf beispielsweise nur dann eine Fahrbewegung vollführen, wenn der Fahrer auf dem Bedienungsstand sitzt.

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