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Maschinenrichtlinie – Welche Besonderheiten gelten für Maschinen unter Tage?

Maschinen, welche unter Tage zum Einsatz kommen, fallen unter den Geltungsbereich der Maschinenrichtlinie. Die Beschleunigung oder das Bremsen von schienengeführten Maschinen unter Tage darf nur mit einem von Hand betätigten Stellteil ausgehen. Ein unbeabsichtigtes Bestätigen dieser Stellteile darf nicht vorkommen und muss durch entsprechende Maßnahmen abgesichert sein. Auch müssen Bremssysteme so gestaltet sein, dass diese keine Funken erzeugen und somit Brände verursachen könnten. Mögliche Emissionen von Abgasen sind so abzuleiten, dass diese sich nicht nach oben ableiten.

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