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Betriebsanleitung erstellen – Müssen Signalworte in Warnhinweisen farblich unterlegt sein?

Es gibt keine Vorgaben, dass beim Betriebsanleitung erstellen die Signalworte in den Warnhinweisen farblich unterlegt sein müssen. Diese können sowohl schwarz-weiß gehalten sein wie auch farbig. Sollte eine farbliche Unterlegung bei der Gestaltung von Warnhinweisen zum Einsatz kommen, sind die Farben gemäß der entsprechenden Gefahrenstufe anzugeben. (Gefahr = rot, Warnung = orange, Vorsicht = gelb)

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