Es ist ratsam eine Technische Übersetzung für die Oberfläche der Benutzersoftware in die Amtssprache des Verwenderlandes zu erstellen. Dies ist sogar eine Forderung aus den Rechtsvorschriften der EU. Beispielsweise fordert die Maschinenrichtlinie, dass Informationen und Warnhinweise an der Maschine in den Amtssprachen der Gemeinschaft abgefasst sind. Zu den Informationen an der Maschine zählt auch die Oberfläche der Benutzersoftware. Auch haben viele Länder in Ihren Produktgesetzen festgeschrieben, dass die Benutzerinformationen in einer für Benutzer verständlichen Sprache übersetzt sein müssen.
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