Auf der Konformitätserklärung für die CE-Kennzeichnung müssen die angewendeten harmonisierten Normen angegeben sein. Es ist zu empfehlen, dass nicht mehr als 5 harmonisierte Normen auf der Konformitätserklärung aufgeführt sind. Zum einen hält das die Konformitätserklärung übersichtlich und zum anderen gibt man anderen Marktteilnehmern nicht zu viele der angewandten harmonisierten Normen preis. Sollte eine Marktaufsichtsbehörde den Nachweis der Konformitätsvermutung verlangen, kann man eine komplette Liste mit Normen aus der internen CE-Dokumentation vorlegen. Dies ist ausreichend, um festzuhalten, dass die Rechtsvorschriften der EU-Richtlinien eingehalten sind.
FAQs
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