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CE-Kennzeichnung – Welche Dokumente muss der Hersteller für Behörden vorhalten?

Die im Rahmen der CE-Kennzeichnung dokumentierten Unterlagen muss der Hersteller für Marktaufsichtsbehörden vorhalten. Die relevanten Teile, die zur internen Dokumentation des Herstellers gehören sind:

  • Lasten- und Pflichtenheft
  • Ergebnisse aus der Normenrecherche mit einer Liste der harmonisierten Normen und den zusätzlich zutreffende Normen
  • Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Risikobeurteilung und welches Verfahren zur Risikobeurteilung angewendet wurde
  • Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne und Versuchsberichte
  • Reparatur- und Ersatzteillisten
  • Messprotokolle (nach Niederspannungsrichtlinie oder EMV-Richtlinie)
  • Ergebnisse aus Qualitätskontrollen
  • Originalanleitungen und dazugehörige Übersetzungen der Anleitungen
  • Zuliefererdokumentation
  • Rückmeldungen von Kunden über Störungen, Verbesserungsvorschläge, etc.
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