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Wie wird ein Robotersystem bezüglich CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie behandelt?

Ein Robotersystem ist laut der Maschinenrichtlinie als unvollständige Maschinen anzusehen und benötigt deswegen keine CE-Kennzeichnung. Der Grund dafür liegt darin, dass ein Robotersystem für sich allein gesehen keinen bestimmten Verwendungszweck hat. Der Roboter mit Greifer, Schrauber oder ähnlichem erlangt erst mit allen Einrichtungen, die der Roboter für die Ausführung seiner Aufgaben benötigt den Status einer vollständigen Maschine. Derjenige der das Robotersystem in eine Maschine einbaut ist der Inverkehrbringer der Maschine und für die CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie zuständig.

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