Die Kennzeichnung der Konformitätserklärung hängt von den angewandten Richtlinien ab. Ist die Erklärung mit der Bezeichnung „EU-Konformitätserklärung“ gekennzeichnet, weißt dies auf eine europäische Richtlinie wie die Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU hin. Findet hingegen die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Anwendung, muss man (aktuell noch) die Konformitätserklärung mit der Bezeichnung „EG-Konformitätserklärung“ kennzeichnen.
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