Ob in die Betriebsanleitung auch die Konformitätserklärung aufzuführen ist, hängt von den angewandten Richtlinien ab. Die Einbindung der Konformitätserklärung in die Betriebsanleitung ist anzuwenden, wenn die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwendbar und auf der Konformitätserklärung vermerkt ist. Andere Richtlinien wie die EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder ATEX-Richtlinie 2014/34/EU fordern keine Einbindung der Konformitätserklärung in die Betriebsanleitung.
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