Ob in die Betriebsanleitung auch die Konformitätserklärung aufzuführen ist, hängt von den angewandten Richtlinien ab. Die Einbindung der Konformitätserklärung in die Betriebsanleitung ist anzuwenden, wenn die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG anwendbar und auf der Konformitätserklärung vermerkt ist. Andere Richtlinien wie die EMV-Richtlinie 2014/30/EU oder ATEX-Richtlinie 2014/34/EU fordern keine Einbindung der Konformitätserklärung in die Betriebsanleitung.
![](https://gft-akademie.de/wp-content/themes/Total/assets//images/placeholder.png)