Als Hersteller einer Gesamtheit von Maschinen zählt jede natürliche oder juristische Person, die mehrere vollständige Maschinen zu einer Maschinengesamtheit verbindet. Ebenso wertet man die Integration einer unvollständigen Maschine in die Gesamtheit anderer Maschinen. Hersteller kann auch diese Person sein, die auf diese Weise eine Gesamtheit von Maschinen in Betrieb nimmt.
FAQs
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