Als Gesamtheit von Maschinen nach Maschinenrichtlinie versteht man eine Anordnung von Maschinen, die zusammenwirken, um auf ein gemeinsames Ziel (bspw. die Herstellung von Produkten) hinzuarbeiten. Dies liegt vor, wenn die Maschinen mechanisch und/oder steuerungstechnisch miteinander verbunden sind. Die übergeordnete Steuerung der verbundenen Maschinen ist ein wesentlicher Bestandteil, dass man von einer Gesamtheit von Maschinen ausgehen kann. Dann muss eine EG-Konformitätserklärung für die komplette Maschinenanlage erfolgen.
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