Die Maschinenrichtlinie und andere EG-Richtlinien sehen vor, dass auf dem Typenschild die Adresse und Namen des Herstellers angegeben sein müssen. Weiterhin müssen auch die Bezeichnung der Maschine, Typen- oder Baureihenbezeichnung (ggf. Seriennummer), Baujahr und die CE-Kennzeichnung vorhanden sein.
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