Wenn die Software Teil einer Maschine bzw. Produktes ist, unterliegt diese rechtlich dem Produktsicherheitsrecht und muss in diesem Fall neben der Betriebsanleitung ebenfalls übersetzt werden.
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Wenn die Software Teil einer Maschine bzw. Produktes ist, unterliegt diese rechtlich dem Produktsicherheitsrecht und muss in diesem Fall neben der Betriebsanleitung ebenfalls übersetzt werden.