Wenn die Software Teil einer Maschine bzw. Produktes ist, unterliegt diese rechtlich dem Produktsicherheitsrecht und muss in diesem Fall neben der Betriebsanleitung ebenfalls übersetzt werden.
FAQs
Wenn die Software Teil einer Maschine bzw. Produktes ist, unterliegt diese rechtlich dem Produktsicherheitsrecht und muss in diesem Fall neben der Betriebsanleitung ebenfalls übersetzt werden.