Wenn die Software Teil einer Maschine bzw. Produktes ist, unterliegt diese rechtlich dem Produktsicherheitsrecht und muss in diesem Fall neben der Betriebsanleitung ebenfalls übersetzt werden.

Wenn die Software Teil einer Maschine bzw. Produktes ist, unterliegt diese rechtlich dem Produktsicherheitsrecht und muss in diesem Fall neben der Betriebsanleitung ebenfalls übersetzt werden.