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Produktsicherheit – Wie erlangt ein Produkt das GS-Zeichen?

Das GS-Zeichen ist ein Gütesiegel und steht für Produktsicherheit. Nur GS-Prüfstellen können die Ausstellung des Gütesiegels bewilligen. Für die Erlangung einer Bescheinigung muss der Hersteller oder sein Bevollmächtigter zuerst einen Antrag bei einer anerkannten GS-Prüfstelle stellen. Danach erfolgt eine Baumusterprüfung durch die GS-Stelle. Diese prüft ob das vorliegende Muster des Produktes die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetztes hinsichtlich der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit erfüllt. Der Nachweis der GS-Stelle bescheinigt, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und stellt eine Bescheinigung über die Zuerkennung des GS-Zeichens aus.

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