Innerhalb des Gültigkeitszeitraumes des GS-Zeichens führt die GS-Prüfstelle Kontrollmaßnahmen durch, um zu überwachen, ob das Produkt die geforderte Produktsicherheit erfüllt. Dies soll sicherstellen, dass die später verwendungsfertigen Produkte auch weiterhin mit dem ursprünglich geprüften Baumuster übereinstimmen. Sollten die Anforderungen für die Zuerkennung des GS-Zeichens bei dieser Überprüfung nicht mehr erfüllt sein, entzieht die GS-Stelle die Zuerkennung. Die GS-Stelle informiert dann andere Prüfstellen und die Befugnis erteilende Behörde über den Entzug der Zuerkennung. Der Hersteller darf das GS-Zeichen nicht mehr an seinem Produkt anbringen oder damit werben.
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