Nein, zwar überschneiden sich einige Verantwortungsbereiche, jedoch sind diese genau vom Gesetzgeber geregelt. Ein Hersteller sollte in den Erläuterungen und Informationen in seiner Betriebsanleitung nur bis an die Schnittstelle zum Betreiber gehen. Betreiber müssen selber nachforschen, welche Bestimmungen für Ihren Betrieb und die Verwendung bestimmter Arbeitsmittel gelten.
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